IHRE KOSTEN

Sie wissen noch nicht, ob Sie überhaupt anwaltliche Beratung benötigen?

Die Kosten für eine Erstberatung betragen zwischen 50 und 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Eine Erstberatung können wir Ihnen in der Regel kurzfristig gegen eine pauschale Beratungsgebühr anbieten, um vorab mit Ihnen die Aussichten Ihres Anliegens zu besprechen. Die Erstberatung soll Sie zunächst vor einem möglichen Anspruchsverlust schützen, damit keine wichtigen Fristen oder Termine versäumt werden. In der Erstberatung wird mit Ihnen auch erörtert, ob Sie Ihre Angelegenheit vielleicht sogar ohne anwaltlichen Beistand regeln können oder ein weiteres Vorgehen womöglich aussichtslos erscheint. Sie entscheiden danach selbst, ob Sie den Anwalt weiter beauftragen wollen. Entschließen Sie sich dazu, uns das Mandat zu übertragen, wird die Beratungsgebühr auf die weiteren Anwaltskosten angerechnet und bei Erfolg vom Gegner getragen und Ihnen zurückerstattet.

Welche Kosten kommen auf Sie zu, wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen?

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung trägt diese in der Regel die Kosten (ggfs. auch diejenigen der Erstberatung), es sei denn, Sie haben mit dieser eine Selbstbeteiligung vereinbart (dann fallen für Sie Kosten höchstens in Höhe der Selbstbeteiligung an) oder Ihre Rechtsangelegenheit ist nicht vom Versicherungsschutz umfasst (z.B.: Sie haben nur Verkehrsrechtsschutz, benötigen jedoch eine Beratung im Arbeitsrecht).
Wir übernehmen für Sie die erste Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob Ihr Anliegen versichert ist.

Übernimmt in Ihrem Fall keine Rechtsschutzversicherung die Kosten, kann der Gegner verpflichtet sein, Ihre Anwaltskosten zu übernehmen, wenn er sich mit der Erfüllung Ihrer berechtigten Forderung im Verzug befindet.

Bei einem Verkehrsunfall, den Ihr Unfallgegner allein verschuldet hat, hat dessen Haftpflichtversicherer die Kosten Ihres Rechtsanwalts bei der Schadenregulierung zu tragen. Trifft den Gegner nur ein Teilverschulden, haftet er entsprechend seinem Anteil für die Ihnen entstehenden Anwaltskosten.

Wird Ihre Angelegenheit durch ein Gericht zu Ihren Gunsten entschieden, trägt der Gegner auch Ihre Anwaltskosten und die angefallenen Gerichtskosten.
Sollten Sie im Rechtsstreit unterliegen, werden Ihnen jedoch die Anwaltsgebühren beider Parteien und die angefallenen Gerichtsgebühren in Rechnung gestellt. Unterliegen Sie nur zum Teil, haben die Parteien entsprechend anteilig die Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen.

Die Höhe der Anwaltsgebühren bemisst sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Das Honorar kann auch mit dem Rechtsanwalt vereinbart werden. Dies kommt zumeist bei einer rechtlichen Beratung ohne Anspruchsgegner oder bei der Prüfung und Gestaltung eines Vertrages in Betracht.

Sprechen Sie uns vor einer Beratung einfach unverbindlich an, welche Kosten für Sie entstehen können.

Sollten Sie nach Ihren Einkommensverhältnissen nicht in der Lage sein, die Kosten für die Beauftragung eines Anwalts oder für die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens zu tragen, sprechen Sie den Anwalt auf die Möglichkeit der staatlichen Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe an.

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