Scheidung Online ?

Mittlerweile kursieren im Netz unzählige Angebote für eine sog. "Online-Scheidung" und das sogar "bundesweit" und zum "Niedrigstpreis" oder gar als "App". Das klingt innovativ, ist aber irreführend, um nicht zu sagen: Unsinn.

Nach deutschem Recht gibt es weder eine Online-Scheidung, noch ist eine Scheidung über das Internet möglich. Ihre Ehe - auch wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner über alles einig sind - wird immer noch vor dem in Ihrem Fall örtlich zuständigen Familiengericht geschieden. Das setzt voraus, dass Sie - abgesehen von wenigen Ausnahmen im Einzelfall - zur Anhörung zum Scheidungsbegehren im (landläufig) sogenannten "Scheidungstermin" persönlich beim Familiengericht erscheinen müssen. Das Gericht möchte sich durch persönliche Befragung davon überzeugen, dass Sie geschieden werden möchten.

Hinter dem Begriff Online Scheidung verbirgt sich also lediglich ein Instrument der Mandantengewinnung durch Anwaltskanzleien. Dabei wird wohl etwas Einfaches, Preiswertes und Schnelles suggeriert. Es handelt sich aber lediglich um die Art und Weise, wie Sie einen Anwalt oder eine Anwältin mit der Einleitung des Scheidungsverfahrens beauftragen, nämlich "online" über eine Eingabemaske, in der Sie dann Ihre persönlichen Daten eingeben und anschließend an die Anwaltskanzlei absenden.

Sofern Sie dies möchten, stellen wir Ihnen hier ein solches Formular zur Verfügung:

-> zum Scheidungsformular


Wenn Sie einen Anwalt mit Ihrer Scheidung beauftragen möchten, können Sie ihn jedoch auch anrufen oder ihm zunächst eine e-mail senden. In einem persönlichen oder telefonischen Gespräch und selbstverständlich auch per e-mail kann der Anwalt dann mit Ihnen klären, welche Angaben und Dokumente er für die Einleitung des Scheidungsverfahrens tatsächlich benötigt und was es letztlich kosten wird. Er kann Ihnen bei entsprechend beengter Einkommenssituation auch die Möglichkeit aufzeigen, für die Durchführung des Scheidungsverfahrens Verfahrenskostenhilfe zu beantragen und in Anspruch zu nehmen. Die online Beauftragung bringt per sé keinen Kostenvorteil, geschweige denn, dass das Scheidungsverfahren dadurch "billiger" wird.

Die Gerichtskosten für eine Scheidung werden von jedem deutschen Familiengericht nach dem allein vom Gericht festgesetzten Verfahrenswert gleich berechnet. Die Höhe der Anwaltsgebühren für die Durchführung eines Scheidungsverfahrens orientieren sich an dem vom Gericht festgesetzten Verfahrenswert und werden sodann - auch überall gleich - nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet. Der Rechtsanwalt ist hieran gebunden. Lediglich für eine außergerichtliche Tätigkeit wird ihm Verhandlungsspielraum gegeben. In manchen Regionen setzen die Gerichte im Falle einer unstreitigen bzw. einvernehmlichen Scheidung den Verfahrenswert um vielleicht 25 % herab, was zur Folge hat, dass sich auch die hiernach zu berechnenden Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren dann etwas (jedoch nicht um 25 %!) reduzieren. "Online-Scheidungsportale" heften sich häufig auf die Fahne, dass der beauftragte Rechtsanwalt bei unstreitiger Scheidung einen Antrag auf Herabsetzung des Verfahrenswertes um 25 % oder sogar 30 % zur Kostenersparnis stellen wird. Hier wird indessen zur Mandantengewinnung wohl meist nur mit der Hoffnung geworben. Die Festsetzung des Verfahrenswertes steht insoweit allein im Ermessen des Gerichts. Entweder ist es bei dem für Sie zuständigen Gericht - auch ohne Antrag des Anwaltes - ohnehin üblich, bei der Festsetzung des Verfahrenswertes einen Abschlag für ein unstreitiges Scheidungsverfahren vorzunehmen, oder der Antrag des Anwaltes auf Herabsetzung läuft ins Leere, weil das Gericht hierzu nicht bereit ist. Bedenken Sie: Auch der "Online"-Anwalt will oder muss Geld verdienen. Ob sich der vermeintliche oder versprochene Kostenvorteil tatsächlich realisiert oder der Anwalt Ihnen bei den Gebühren entgegen kommt, wenn Sie ihn über die online-Beauftragung hinaus auch mal persönlich eine Frage stellen wollen, bleibt dann spannend. Im übrigen: Wo soll die Kostenersparnis sein, wenn der von Ihnen "online" beauftragte Anwalt zum Scheidungstermin vor dem Familiengericht womöglich noch von weit her anreisen muss?

Verzichten Sie nicht auf ein persönliches oder auch telefonisches Beratungsgespräch mit Ihrem Anwalt. Denn es können dabei auch andere wichtige Fragen geklärt werden, z.B., ob das Gericht in Ihrem Fall mit der Scheidung den Versorgungsausgleich (Ausgleich der ehezeitlich erworbenen Anwartschaften auf Altersrente etc.) durchführen muss. Ein Scheidungsverfahren nimmt - auch wenn zwischen den Parteien alles unstreitig ist - erfahrungsgemäß immer noch mehrere Monate in Anspruch, insbesondere, wenn vom Familiengericht der Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss. In dieser Zeit können sich für den Mandanten immer mal wieder Fragen ergeben. Ihr Anwalt sollte dabei selbstverständlich stets (ggfs. telefonisch) ansprechbar sein, egal wie Sie ihn beauftragt haben.

Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gern, wie eine Scheidung wirklich funktioniert: KONTAKT

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Bildquelle auf dieser Seite: © Lukas Possin 2022